Allgemeine Geschäftsbedingungen

 1. Spezifikationen

Die Angaben in den Offerten und Prospekten basieren auf dem in Zeitpunkt der Offerte gültigen Spezifikationen. Änderungen bis zum Zeitpunkt der Lieferung in Preis, Technik und Design bleiben vorbehalten.

Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, in Schweizer Franken CHF exkl. MwSt., ab Worb.

2. Lieferfrist

Ist die Verkäuferin mehr als 12 Wochen im Lieferverzug, kann der Käufer schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Unsere Lieferzeitangaben sind unverbindlich.

3. Annahmeverzug

Befindet sich der Käufer mit der Annahme des Kaufgegenstandes im Verzug, so kann die Lieferfirma, abgesehen von den gesetzlichen Rechten, den Verzicht auf die nachträgliche Leistung erklären und 15 % des Kaufpreises als Konventionalstraffe fordern. Die Forderung für einen nachweislichen, weitergehenden Schaden bleibt auch ohne Verschulden des Käufers vorbeihalten.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich in Schweizer Franken exklusive 8.1 % MwSt. Es gilt Barzahlung bei Übernahme. Rechnungen sind gemäss den dort angegebenen Zahlungsfristen netto, ohne Skonto, direkt an die Verkäuferin zu bezahlten. Nach Ablauf der Zahlungsfrist tritt ohne weitere Mahnung der Verzug ein und es sind Verzugszinsen von 7 % pro Jahr geschuldet.

Werden Nachforschungen notwendig (z.B. bei Wohnungswechsel usw.) ist die Verkäuferin berechtigt zusätzlich mind. Fr. 30.– zu berechnen.

Spezielle, vereinbarte Zahlungskonditionen (Rabatte, Skonti usw.) sind nur gültig, wenn die Zahlungsfrist eingehalten wird und kein Annahmeverzug besteht. Zahlungsrückbehalte oder Verrechnungen sind auch dann ausgeschlossen, wenn der Käufer Gewährleistungsansprüche oder Gegenansprüche geltend machen könnte. Bei Annahmeverzug wird der Kaufpreis sofort fällig.

5. Übergang von Nutzen und Gefahr, Versand

Nutzen und Gefahr gehen in allen Fällen spätestens mit Abgang der Lieferung ab Worb auf den Käufer über. Unsere Sendungen reisen somit ausnahmslos auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Bei Schadensfällen ist es Sache des Empfängers eine entsprechende Tatbestandsaufnahme erstellen zu lassen und den Schaden bei den Transportanstalten (Bahn, Post, Spedition usw.) anzumelden oder bei seiner Transportversicherung geltend zu machen.

6. Mängelrüge

Mängelrügen des Käufers für offensichtliche Mängel, die der Verkäuferin nicht innert 10 Tagen seit Ablieferung schriftlich angezeigt werden, sind verwirkt.

7. Garantie- und Haftungsumfang

Der Verkäufer leistet dem Käufer Gewähr für zweckentsprechende Qualität des Materials und der Ausführung, und zwar für die Dauer von einem Jahr ab Übergabedatum ohne Km-Beschränkung. Durch allfällige Garantiearbeiten oder –Lieferungen – verlängert sich die Garantie nicht. Die Garantie erlischt, wenn nicht von der Verkäuferin geliefertes Material eingebaut wird oder wenn durch den Käufer selbst oder durch Drittfirmen Arbeiten am Objekt ausgeführt werden. Die Garantie erlischt ferner, wenn die Wartungsvorschriften nicht eingehalten werden oder bei unsachgemässer Verwendung.

Alle von Baumgartner Maschinen und Fahrzeuge GmbH gelieferten Produkte sind handwerklich hergestellt und entsprechen den jeweiligen für den Verwendungszweck gültigen Normen. Geringfügige Abweichungen in Form und Farbe sowie fertigungsbedingte Unregelmäßigkeiten sind zu akzeptieren.

8. Garantieleistungen

Die nachweisbaren – zu Lasten der Verkäuferin gehenden Mängel – werden, nach Wahl der Verkäuferin, durch Reparatur oder Ersatz der entsprechenden Teile kostenlos am Sitz der Verkäuferin behoben. Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers. Ersetzte Teile werden Eigentum der Verkäuferin. Alle Weitergehenden Ansprüche, wie Minderung, Wandelungen sind ausgeschlossen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Beseitigung von Mängel zu verweigern, solange der Käufer seinen Verpflichtungen ihr gegenüber nicht nachgekommen ist.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Objekte bleiben bis zum Eingang der letzten geschuldeten Zahlung im Eigentum der Verkäuferin. Der Käufer ermächtigt den Lieferanten, den Eigentums-vorbehalt beim zuständigen Amt eintragen zu lassen. Der Käufer verpflichtet sich, während Bestehens des Eigentumsvorbehaltes des Verkäufers von jeder Änderung seines Wohnsitzes Kenntnis zu geben.

10. Haftung

Die Verkäuferin haftet in keinem Falle für Kosten von Betriebsunterbrüchen infolge Wartung/Reparatur.

11. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten und damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche ist der Sitz des Garagenbetriebes, soweit von Gesetzes wegen kein zwingender Gerichtsstand vorgesehen ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde Sitz / Wohnsitz im Ausland hat. Dem Gargenbetrieb steht es auch offen, die Kunden auch an deren Sitz / Wohnsitz zu belangen. Anwendbar ist ausschliesslich das materielle Recht der Schweiz, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts oder sonstiger internationaler Vereinbarungen.

12. Änderung der AGB

Die vorliegenden AGB gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrages resp. Bestellung des Kunden gültigen Fassung. Der Garagenbetrieb behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und einseitig zu ändern.